Seit 01.01.2024 besteht die Möglichkeit, dass verschiedene Krankenkassen Österreichs finanzielle Unterstützung für vorerst 10 Einheiten bereitstellen. Dies ist für Hilfesuchende eine große Erleichterung.
Dazu brauchen sie eine Überweisung eines Praktischen Arztes bzw. Facharztes der Psychiatrie/Neurologie.
Als eingetragene Wahlpsychologin werden 80% der Kosten der Diagnostik und der Befundbesprechung von den Österreichischen Gesundheitskasse ebenfalls übernommen. Dafür ist auch eine Überweisung eines Facharztes oder Praktischen Arzt Voraussetzung.
Es besteht weiters die Möglichkeit einer maßgeblichen finanziellen Rückerstattung bei Kindern und Jugendlichen – bis zur Volljährigkeit - durch das Land Steiermark. Genauere Information über weitere Vorgehensweisen erfahren sie beim Erstkontakt.